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Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
2) Fahrten Wohnung / Betrieb (0,03 %) - 0,03 % vom Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer × Nutzungsmonate. - Abzüglich Arbeitstage × Entfernung × 0,30 € (Entfernungspauschale). - Differenz = nicht abzugsfähige Betriebsausgaben → außerbilanzielle Korrektur per ⇨ 4679 0 an ⇨ 4680 0.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
⇨ 4680 0 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die 1-%-Methode pauschaliert den privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs. Voraussetzung ist regelmäßig eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 %.
Passende Wissensbeiträge
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