Ein Unternehmer überschreitet im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze des § 19 UStG. Welche Aussage entspricht der aktuellen Systematik grundsätzlich?
Kleinunternehmer · schwer
Ein Unternehmer überschreitet im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze des § 19 UStG. Welche Aussage entspricht der aktuellen Systematik grundsätzlich?
Antwortmöglichkeiten 1. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt aus der Kleinunternehmerbefreiung heraus 2. Erst Umsätze des Folgejahres sind betroffen 3. Die Überschreitung ist immer unbeachtlich 4. Nur der über 100.000 Euro liegende Teil ist steuerpflichtig
Richtige Antwort Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt aus der Kleinunternehmerbefreiung heraus
Erklärung Seit 2025 ist die laufende 100.000-Euro-Grenze als harte Grenze ausgestaltet; der überschreitende Umsatz unterliegt bereits der Regelbesteuerung.
Rechtsgrundlage § 19 UStG