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Umsatzsteuer

Ein Unternehmer überschreitet im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze des § 19 UStG. Welche Aussage entspricht der aktuellen Systematik grundsätzlich?

Kleinunternehmer · schwer

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Ein Unternehmer überschreitet im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze des § 19 UStG. Welche Aussage entspricht der aktuellen Systematik grundsätzlich?

Antwortmöglichkeiten 1. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt aus der Kleinunternehmerbefreiung heraus 2. Erst Umsätze des Folgejahres sind betroffen 3. Die Überschreitung ist immer unbeachtlich 4. Nur der über 100.000 Euro liegende Teil ist steuerpflichtig

Richtige Antwort Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt aus der Kleinunternehmerbefreiung heraus

Erklärung Seit 2025 ist die laufende 100.000-Euro-Grenze als harte Grenze ausgestaltet; der überschreitende Umsatz unterliegt bereits der Regelbesteuerung.

Rechtsgrundlage § 19 UStG