Welche Aussage zum verspäteten Rechnungserhalt und Vorsteuerabzug trifft grundsätzlich zu?
Rechnungen · schwer
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Welche Aussage zum verspäteten Rechnungserhalt und Vorsteuerabzug trifft grundsätzlich zu?
Antwortmöglichkeiten 1. Eine verspätete Rechnung führt nicht allein deshalb endgültig zum Verlust des Vorsteuerabzugs 2. Verspätete Rechnungen sind stets unwirksam 3. Vorsteuerabzug ist immer ohne Rechnung möglich 4. Nur Kleinunternehmer dürfen verspätete Rechnungen verwenden
Richtige Antwort Eine verspätete Rechnung führt nicht allein deshalb endgültig zum Verlust des Vorsteuerabzugs
Erklärung Der Vorsteuerabzug darf nicht allein wegen verspäteter Rechnungsausstellung endgültig versagt werden; die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Rechtsgrundlage § 15 UStG · KB: verspätete Rechnung