Wissensdatenbank
Umsatzsteuer

Welcher Berichtigungszeitraum gilt für gewöhnliche bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 15a UStG grundsätzlich?

Vorsteuerberichtigung · mittel

Tempo

Welcher Berichtigungszeitraum gilt für gewöhnliche bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 15a UStG grundsätzlich?

Antwortmöglichkeiten 1. 5 Jahre 2. 10 Jahre 3. 1 Jahr 4. 20 Jahre

Richtige Antwort 5 Jahre

Erklärung Für gewöhnliche bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt der Berichtigungszeitraum grundsätzlich fünf Jahre.

Rechtsgrundlage § 15a Abs. 1 UStG