Welcher Berichtigungszeitraum gilt für gewöhnliche bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 15a UStG grundsätzlich?
Vorsteuerberichtigung · mittel
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Welcher Berichtigungszeitraum gilt für gewöhnliche bewegliche Wirtschaftsgüter nach § 15a UStG grundsätzlich?
Antwortmöglichkeiten 1. 5 Jahre 2. 10 Jahre 3. 1 Jahr 4. 20 Jahre
Richtige Antwort 5 Jahre
Erklärung Für gewöhnliche bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt der Berichtigungszeitraum grundsätzlich fünf Jahre.
Rechtsgrundlage § 15a Abs. 1 UStG