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Umsatzsteuer

Welcher Berichtigungszeitraum gilt bei Grundstücken nach § 15a UStG grundsätzlich?

Vorsteuerberichtigung · schwer

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Welcher Berichtigungszeitraum gilt bei Grundstücken nach § 15a UStG grundsätzlich?

Antwortmöglichkeiten 1. 10 Jahre 2. 5 Jahre 3. 2 Jahre 4. Unbegrenzt

Richtige Antwort 10 Jahre

Erklärung Für Grundstücke und wesentliche Bestandteile gilt grundsätzlich ein zehnjähriger Berichtigungszeitraum.

Rechtsgrundlage § 15a Abs. 1 UStG