Welcher Berichtigungszeitraum gilt bei Grundstücken nach § 15a UStG grundsätzlich?
Vorsteuerberichtigung · schwer
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Welcher Berichtigungszeitraum gilt bei Grundstücken nach § 15a UStG grundsätzlich?
Antwortmöglichkeiten 1. 10 Jahre 2. 5 Jahre 3. 2 Jahre 4. Unbegrenzt
Richtige Antwort 10 Jahre
Erklärung Für Grundstücke und wesentliche Bestandteile gilt grundsätzlich ein zehnjähriger Berichtigungszeitraum.
Rechtsgrundlage § 15a Abs. 1 UStG