Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung kann trotz Steuerfreiheit grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Ausfuhrlieferung · mittel
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Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung kann trotz Steuerfreiheit grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Richtig
Erklärung Bestimmte steuerfreie Umsätze, insbesondere Ausfuhrlieferungen, sind durch § 15 Abs. 3 UStG vom Vorsteuerausschluss ausgenommen.
Rechtsgrundlage § 15 Abs. 3 UStG