Eine Eingangsleistung dient ausschließlich vorsteuerunschädlichen Ausgangsumsätzen. Wie ist die Vorsteuer grundsätzlich zu behandeln?
Vorsteueraufteilung · schwer
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Eine Eingangsleistung dient ausschließlich vorsteuerunschädlichen Ausgangsumsätzen. Wie ist die Vorsteuer grundsätzlich zu behandeln?
Antwortmöglichkeiten 1. Vollständig abziehbar 2. Immer zur Hälfte abziehbar 3. Vollständig ausgeschlossen 4. Nach freiem Ermessen
Richtige Antwort Vollständig abziehbar
Erklärung Bei ausschließlicher Verwendung für Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, ist die Vorsteuer grundsätzlich vollständig abziehbar.
Rechtsgrundlage § 15 UStG