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Umsatzsteuer

Ein Gebäude soll zunächst steuerpflichtig vermietet werden. Während der Bauphase steht objektiv fest, dass künftig nur steuerfrei vermietet wird. Wie sind ab diesem Zeitpunkt bezogene Bauleistungen grundsätzlich zu beurteilen?

Vorsteuerabzug · schwer

Tempo

Ein Gebäude soll zunächst steuerpflichtig vermietet werden. Während der Bauphase steht objektiv fest, dass künftig nur steuerfrei vermietet wird. Wie sind ab diesem Zeitpunkt bezogene Bauleistungen grundsätzlich zu beurteilen?

Antwortmöglichkeiten 1. Der Vorsteuerabzug kann für die neuen Eingangsleistungen ausgeschlossen sein 2. Der alte Plan bleibt für alle künftigen Eingangsleistungen zwingend maßgeblich 3. Die Änderung ist immer unbeachtlich 4. Vorsteuer ist stets vollständig abziehbar

Richtige Antwort Der Vorsteuerabzug kann für die neuen Eingangsleistungen ausgeschlossen sein

Erklärung Für jede neu bezogene Eingangsleistung ist die zu diesem Zeitpunkt objektiv belegte Verwendungsabsicht maßgeblich.

Rechtsgrundlage § 15 UStG · KB: Verwendungsabsicht