Der Umsatzschlüssel ist bei der Vorsteueraufteilung stets zwingend anzuwenden.
Vorsteueraufteilung · schwer
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Der Umsatzschlüssel ist bei der Vorsteueraufteilung stets zwingend anzuwenden.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Die Aufteilung muss sachgerecht sein. Ein Umsatzschlüssel ist grundsätzlich nur zulässig, wenn keine präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist.
Rechtsgrundlage § 15 Abs. 4 UStG