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Umsatzsteuer

Der Umsatzschlüssel ist bei der Vorsteueraufteilung stets zwingend anzuwenden.

Vorsteueraufteilung · schwer

Tempo

Der Umsatzschlüssel ist bei der Vorsteueraufteilung stets zwingend anzuwenden.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Falsch

Erklärung Die Aufteilung muss sachgerecht sein. Ein Umsatzschlüssel ist grundsätzlich nur zulässig, wenn keine präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist.

Rechtsgrundlage § 15 Abs. 4 UStG