Auch bei Anzahlungen ist für den Vorsteuerabzug die Verwendungsabsicht im Zeitpunkt der Anzahlung relevant.
Vorsteuerabzug · schwer
Tempo
Auch bei Anzahlungen ist für den Vorsteuerabzug die Verwendungsabsicht im Zeitpunkt der Anzahlung relevant.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Richtig
Erklärung Bei Anzahlungen ist bereits im Zeitpunkt der Zahlung zu beurteilen, wofür die künftige Leistung verwendet werden soll.
Rechtsgrundlage § 15 UStG