Eine später abweichende tatsächliche Verwendung ändert den ursprünglichen Vorsteuerabzug stets rückwirkend.
Vorsteuerabzug · schwer
Tempo
Eine später abweichende tatsächliche Verwendung ändert den ursprünglichen Vorsteuerabzug stets rückwirkend.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Eine spätere Nutzungsänderung wird grundsätzlich über die Berichtigungsvorschriften, insbesondere § 15a UStG, verarbeitet.
Rechtsgrundlage § 15a UStG