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Umsatzsteuer

Eine später abweichende tatsächliche Verwendung ändert den ursprünglichen Vorsteuerabzug stets rückwirkend.

Vorsteuerabzug · schwer

Tempo

Eine später abweichende tatsächliche Verwendung ändert den ursprünglichen Vorsteuerabzug stets rückwirkend.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Falsch

Erklärung Eine spätere Nutzungsänderung wird grundsätzlich über die Berichtigungsvorschriften, insbesondere § 15a UStG, verarbeitet.

Rechtsgrundlage § 15a UStG