Welcher Zeitpunkt ist für die objektiv belegte Verwendungsabsicht einer Eingangsleistung grundsätzlich entscheidend?
Vorsteuerabzug · schwer
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Welcher Zeitpunkt ist für die objektiv belegte Verwendungsabsicht einer Eingangsleistung grundsätzlich entscheidend?
Antwortmöglichkeiten 1. Der Zeitpunkt des Leistungsbezugs 2. Erst das Ende des Berichtigungszeitraums 3. Das Datum der Jahressteuererklärung 4. Der Zeitpunkt der Betriebsprüfung
Richtige Antwort Der Zeitpunkt des Leistungsbezugs
Erklärung Der ursprüngliche Vorsteuerabzug richtet sich grundsätzlich nach den Erkenntnissen und der objektiv belegten Verwendungsabsicht beim Leistungsbezug.
Rechtsgrundlage § 15 UStG · KB: Vorsteuer – Zuordnung und Prognose