Ein Kleinunternehmer darf aus Eingangsleistungen grundsätzlich Vorsteuer abziehen.
Kleinunternehmer · mittel
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Ein Kleinunternehmer darf aus Eingangsleistungen grundsätzlich Vorsteuer abziehen.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.