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Umsatzsteuer

Ein Kleinunternehmer darf aus Eingangsleistungen grundsätzlich Vorsteuer abziehen.

Kleinunternehmer · mittel

Tempo

Ein Kleinunternehmer darf aus Eingangsleistungen grundsätzlich Vorsteuer abziehen.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Falsch

Erklärung Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.

Rechtsgrundlage § 19 UStG i. V. m. § 15 UStG