Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025 grundsätzlich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
Kleinunternehmer · mittel
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Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025 grundsätzlich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
Antwortmöglichkeiten 1. 25.000 Euro Vorjahr und 100.000 Euro laufendes Jahr 2. 22.000 Euro Vorjahr und 50.000 Euro laufendes Jahr 3. 17.500 Euro Vorjahr und 50.000 Euro laufendes Jahr 4. 100.000 Euro Vorjahr und 25.000 Euro laufendes Jahr
Richtige Antwort 25.000 Euro Vorjahr und 100.000 Euro laufendes Jahr
Erklärung Seit 2025 gilt grundsätzlich: Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr höchstens 100.000 Euro.
Rechtsgrundlage § 19 UStG