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Erbschaftsteuer

Warum kann eine nur teilweise Übertragung einer betrieblich genutzten Immobilie erbschaftsteuerlich besonders kritisch sein?

Verwaltungsvermögen · schwer

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Warum kann eine nur teilweise Übertragung einer betrieblich genutzten Immobilie erbschaftsteuerlich besonders kritisch sein?

Antwortmöglichkeiten 1. Weil sich die steuerliche Rechtsstellung der Immobilie ändern und sie dadurch trotz betrieblicher Nutzung zu schädlichem Verwaltungsvermögen werden kann 2. Weil Teilübertragungen zivilrechtlich immer verboten sind 3. Weil jede betriebliche Immobilie automatisch vollständig steuerfrei ist 4. Weil bei Teilübertragungen grundsätzlich keine Bewertung erforderlich ist

Richtige Antwort Weil sich die steuerliche Rechtsstellung der Immobilie ändern und sie dadurch trotz betrieblicher Nutzung zu schädlichem Verwaltungsvermögen werden kann

Erklärung Bei Teilübertragungen kann sich etwa die Sonderbetriebsvermögens- oder Betriebsaufspaltungsstruktur ändern. Dadurch kann eine zuvor begünstigte Immobilie trotz fortbestehender operativer Nutzung erbschaftsteuerlich als Verwaltungsvermögen qualifizieren.

Praxishinweis Nicht nur die tatsächliche Nutzung, sondern auch die Rechtsstellung vor und nach der Übertragung ist entscheidend.

Rechtsgrundlage § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG