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Erbschaftsteuer

Der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert darf grundsätzlich ohne weitere Prüfung unter dem Substanzwert liegen.

Betriebsvermögensbewertung · schwer

Tempo

Der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert darf grundsätzlich ohne weitere Prüfung unter dem Substanzwert liegen.

Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch

Richtige Antwort Falsch

Erklärung Der Substanzwert bildet grundsätzlich einen Mindestwert, wenn der gemeine Wert nicht aus Börsenkursen oder zeitnahen Verkäufen abgeleitet wurde.

Rechtsgrundlage § 11 Abs. 2 BewG; §§ 199 ff. BewG