Der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert darf grundsätzlich ohne weitere Prüfung unter dem Substanzwert liegen.
Betriebsvermögensbewertung · schwer
Tempo
Der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert darf grundsätzlich ohne weitere Prüfung unter dem Substanzwert liegen.
Antwortmöglichkeiten 1. Richtig 2. Falsch
Richtige Antwort Falsch
Erklärung Der Substanzwert bildet grundsätzlich einen Mindestwert, wenn der gemeine Wert nicht aus Börsenkursen oder zeitnahen Verkäufen abgeleitet wurde.
Rechtsgrundlage § 11 Abs. 2 BewG; §§ 199 ff. BewG