Welcher Gegenstand ist von den Freibeträgen für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich ausgeschlossen?
Sachliche Steuerbefreiungen · schwer
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Welcher Gegenstand ist von den Freibeträgen für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich ausgeschlossen?
Antwortmöglichkeiten 1. Münzsammlung 2. Wohnzimmerschrank 3. Kleidung 4. Normaler Hausrat
Richtige Antwort Münzsammlung
Erklärung Münzen gehören zu den gesetzlich ausgeschlossenen Vermögenswerten. Auch Zahlungsmittel, Wertpapiere sowie bestimmte Edelmetalle und Edelsteine sind nicht über diese Freibeträge begünstigt.
Rechtsgrundlage § 13 Abs. 1 Satz 2 ErbStG