Wie ist eine unmittelbar mit einem vollständig steuerfreien Familienheim zusammenhängende Hypothek grundsätzlich zu behandeln?
Familienheim · schwer
Wie ist eine unmittelbar mit einem vollständig steuerfreien Familienheim zusammenhängende Hypothek grundsätzlich zu behandeln?
Antwortmöglichkeiten 1. Sie ist wegen § 10 Abs. 6 ErbStG grundsätzlich nicht zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit abziehbar 2. Sie ist stets doppelt abzugsfähig 3. Sie erhöht den steuerfreien Wert des Familienheims 4. Sie wird automatisch dem persönlichen Freibetrag zugerechnet
Richtige Antwort Sie ist wegen § 10 Abs. 6 ErbStG grundsätzlich nicht zusätzlich als Nachlassverbindlichkeit abziehbar
Erklärung Ist der Vermögensgegenstand vollständig steuerfrei, ist eine unmittelbar wirtschaftlich damit zusammenhängende Schuld grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen, damit keine doppelte Begünstigung entsteht.
Rechtsgrundlage § 10 Abs. 6 ErbStG; § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG