Ein vollständig nach § 13d ErbStG begünstigtes Mietwohngrundstück ist mit einer Hypothek von 200.000 € belastet. Welcher Schuldanteil ist wegen der 10-%-Befreiung grundsätzlich abziehbar?
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Ein vollständig nach § 13d ErbStG begünstigtes Mietwohngrundstück ist mit einer Hypothek von 200.000 € belastet. Welcher Schuldanteil ist wegen der 10-%-Befreiung grundsätzlich abziehbar?
Antwortmöglichkeiten 1. 20.000 € 2. 100.000 € 3. 180.000 € 4. 200.000 €
Richtige Antwort 180.000 €
Erklärung Da 10 Prozent des begünstigten Grundstückswerts steuerfrei bleiben, ist die wirtschaftlich zugehörige Schuld grundsätzlich nur zu 90 Prozent abzugsfähig: 200.000 € × 90 % = 180.000 €.
Praxishinweis Steuerpflichtiger Wertanteil und Schuldabzug laufen hier grundsätzlich parallel.
Rechtsgrundlage § 13d ErbStG; § 10 Abs. 6 ErbStG