Was ermöglicht die Öffnungsklausel des § 198 BewG?
Grundbesitzbewertung · schwer
Was ermöglicht die Öffnungsklausel des § 198 BewG?
Antwortmöglichkeiten 1. Den Ansatz eines nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts 2. Den völligen Verzicht auf eine Grundstücksbewertung 3. Die freie Wahl jedes beliebigen Steuerwerts 4. Die Verdoppelung des persönlichen Freibetrags
Richtige Antwort Den Ansatz eines nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts
Erklärung Ist der nach den Regelverfahren ermittelte Grundbesitzwert höher als der nachgewiesene gemeine Wert, kann unter den Voraussetzungen des § 198 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden.
Praxishinweis Der niedrigere Wert muss nachgewiesen werden, etwa durch ein geeignetes Gutachten oder einen relevanten zeitnahen Kaufpreis.
Rechtsgrundlage § 198 BewG