Vorsteuerberichtigung bei Gebäuden (§ 15a UStG)
Prüfung einer Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Verwendung eines Gebäudes oder Gebäudebestandteils.
Tempo
⇨ Prüfungsschema §15a UStG
► 1. Ursprünglicher Vorsteuerabzug
- ordnungsgemäße Rechnung (§15 UStG)
- ursprünglicher Vorsteuerabzug zulässig
► 2. Änderung der Verhältnisse
Prüfen:
Hat sich die tatsächliche Verwendung gegenüber der ursprünglichen Verwendung geändert?
Beispiele
- steuerpflichtig → steuerfrei
- privat → unternehmerisch
- gemischte Nutzung
► 3. Berichtigungsobjekt
Bei Gebäuden gehören eingebaute Bestandteile (Fenster, Türen, Heizungen usw.) nach Einbau regelmäßig zum Gebäude.
Eigenständiger Berichtigungszeitraum:
10 Jahre (§15a Abs.1 UStG)
► 4. Berichtigung
Berichtigung jährlich
Vorsteuer × Nutzungsänderung × 1/10
anteilige Monate berücksichtigen.
► Merksatz
Entscheidend ist nicht die geplante,
sondern die tatsächliche Verwendung.