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Umsatzsteuer

Vorsteuerberichtigung bei Gebäuden (§ 15a UStG)

Prüfung einer Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Verwendung eines Gebäudes oder Gebäudebestandteils.

Tempo

⇨ Prüfungsschema §15a UStG

► 1. Ursprünglicher Vorsteuerabzug

► 2. Änderung der Verhältnisse

Prüfen:

Hat sich die tatsächliche Verwendung gegenüber der ursprünglichen Verwendung geändert?

Beispiele

  • steuerpflichtig → steuerfrei
  • privat → unternehmerisch
  • gemischte Nutzung

► 3. Berichtigungsobjekt

Bei Gebäuden gehören eingebaute Bestandteile (Fenster, Türen, Heizungen usw.) nach Einbau regelmäßig zum Gebäude.

Eigenständiger Berichtigungszeitraum:

10 Jahre (§15a Abs.1 UStG)

► 4. Berichtigung

Berichtigung jährlich

Vorsteuer × Nutzungsänderung × 1/10

anteilige Monate berücksichtigen.

► Merksatz

Entscheidend ist nicht die geplante,

sondern die tatsächliche Verwendung.