Vollständige Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes
Tempo
⇨ Vollzuordnung
Ordnet der Unternehmer das gesamte Gebäude seinem Unternehmen zu,
ist der Vorsteuerabzug dennoch nur insoweit zulässig,
wie das Gebäude für unternehmerische Umsätze verwendet wird.
► Laufende Kosten
Sind die Aufwendungen nicht eindeutig zuordenbar,
erfolgt die Aufteilung regelmäßig nach dem Verhältnis der Nutzflächen.
► Merksatz
Vollständige Zuordnung
≠
vollständiger Vorsteuerabzug.