Zwischenvermietung einer Tennishalle an Unternehmer
Tempo
⇨ Vermietung an Betreiber
Wird die Tennishalle an einen Unternehmer vermietet,
der sie seinerseits weitervermietet,
liegt eine Zwischenvermietung vor.
► Aufteilung
Die Leistung ist aufzuteilen in
✓ steuerfreie Grundstücksvermietung (§4 Nr.12 UStG)
und
✓ steuerpflichtige Vermietung der Betriebsvorrichtungen.
► Betriebsvorrichtungen
Beispiele
- Lichtanlage
- technische Einrichtungen
- Sporteinrichtungen
► Klausurhinweis
Zwischenvermietung
≠
Endverbraucher.
Hier erfolgt regelmäßig eine Aufteilung.