Gesetz

Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV

Vorschrift im Sozialgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxistipp Der Sozialversicherungsstatus von Geschäftsführern sollte bei Mandatsbeginn und bei Änderungen der Beteiligungs- oder Vertragsverhältnisse dokumentiert werden. Offene Punkte, Hinweise an den Mandanten und Empfehlungen zur weiteren Klärung sollten schriftlich festgehalten werden. Bei Zweifeln empfiehlt sich frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV steht in steuerstoff für Vorschrift im Sozialgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ein Steuerberater ist im Rahmen eines reinen Lohnbuchhaltungsmandats grundsätzlich weder verpflichtet noch berechtigt, den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Geschäftsführers umfassend eigenständig zu prüfen oder hierzu abschließend zu beraten.

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