R 4.2 EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft können neben dem Gesamthandsvermögen auch Wirtschaftsgüter und Schulden eines Gesellschafters gehören. Der Beitrag erklärt Mitunternehmereigenschaft, Sonderbetriebsvermögen I und II sowie Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben anhand praxisnaher Fälle.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
R 4.2 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Mitunternehmer ist, wer Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Merkmale müssen im Gesamtbild vorliegen, können aber unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
Passende Wissensbeiträge
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