R 15.7 EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.
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Worum geht es?
R 15.7 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.
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