Verwaltung

R 15.7 EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

R 15.7 EStR steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Richtlinien und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon