Gesetz

§ 95b SGB IV

Vorschrift im Sozialgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Prüfung der Arbeitgeber durch die Deutsche Rentenversicherung: Prüfungsrhythmus, euBP, Unterlagen, Schwerpunkte und typische Risiken.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 95b SGB IV steht in steuerstoff für Vorschrift im Sozialgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Betriebsprüfung in der Sozialversicherung wird grundsätzlich von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Sie soll sicherstellen, dass Arbeitgeber ihre Melde-, Aufzeichnungs- und Beitragspflichten ordnungsgemäß erfüllen.

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