§ 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bewertung der privaten Dienstwagennutzung, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, Nutzungsentgelte sowie Besonderheiten für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bruttolistenpreis 42.780 EUR, abgerundet 42.700 EUR. Privatnutzung: 1 % = 427 EUR monatlicher geldwerter Vorteil.
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