§ 7a SGB
Vorschrift im Sozialgesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxistipp Der Sozialversicherungsstatus von Geschäftsführern sollte bei Mandatsbeginn und bei Änderungen der Beteiligungs- oder Vertragsverhältnisse dokumentiert werden. Offene Punkte, Hinweise an den Mandanten und Empfehlungen zur weiteren Klärung sollten schriftlich festgehalten werden. Bei Zweifeln empfiehlt sich frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 7a SGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Sozialgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ein Steuerberater ist im Rahmen eines reinen Lohnbuchhaltungsmandats grundsätzlich weder verpflichtet noch berechtigt, den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Geschäftsführers umfassend eigenständig zu prüfen oder hierzu abschließend zu beraten.
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