§ 6f EStG
Vorschrift im Einkommensteuergesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
1. Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken – § 6f EStG-E Für die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude sollen erstmals besondere gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Die Neuregelung soll für Kaufverträge gelten, die nach Verkündung des Jahressteuergesetzes 2026 abgeschlossen werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 6f EStG steht in steuerstoff für Vorschrift im Einkommensteuergesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken – § 6f EStG-E
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