Gesetz

§ 67 StBerG

Vorschrift im Steuerberatungsgesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Berufshaftpflicht Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG den Einsatz von KI umfasst. Verlangt der Versicherer besondere Dokumentations- oder Überwachungspflichten, müssen diese verbindlich in den Kanzleiabläufen umgesetzt werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 67 StBerG steht in steuerstoff für Vorschrift im Steuerberatungsgesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG den Einsatz von KI umfasst. Verlangt der Versicherer besondere Dokumentations- oder Überwachungspflichten, müssen diese verbindlich in den Kanzleiabläufen umgesetzt werden.

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