§ 67 StBerG
Vorschrift im Steuerberatungsgesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Berufshaftpflicht Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG den Einsatz von KI umfasst. Verlangt der Versicherer besondere Dokumentations- oder Überwachungspflichten, müssen diese verbindlich in den Kanzleiabläufen umgesetzt werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§ 67 StBerG steht in steuerstoff für Vorschrift im Steuerberatungsgesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG den Einsatz von KI umfasst. Verlangt der Versicherer besondere Dokumentations- oder Überwachungspflichten, müssen diese verbindlich in den Kanzleiabläufen umgesetzt werden.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.