§ 632a BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Für Bauwerkverträge nach § 632a BGB ist deshalb stets zu prüfen, ob die Abschlagszahlung nur eine vorläufige Zahlung auf den späteren Werklohn darstellt. Die bloße Entstehung eines Abschlagsanspruchs ist nicht mit einer Teilabnahme gleichzusetzen. fileciteturn7file0L23-L24
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Worum geht es?
§ 632a BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Neues zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
- GRUNDSATZ: GEWINNREALISIERUNG BEI WERKVERTRÄGEN
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Neues zur Steuerermäßigung für HandwerkerleistungenEinkommensteuerÜberblick zur bisherigen Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG und zur geplanten Absenkung ab 2027 von 20 % auf 15 % sowie des Höchstbetrags von 1.200 € auf 900 €. Der Beitrag behandelt außerdem zeitliche Zuordnung, Abschlags- und Anzahlungen, Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen und alternative Förderungen.
- Teilgewinnrealisierung bei langfristiger Fertigung und BauverträgenGrundstückeKompakter Praxisleitfaden zur Gewinnrealisierung bei Teilleistungen, Abschlagszahlungen, Teilabnahmen und langfristigen Werk- und Bauverträgen.