Gesetz

§ 632a BGB

Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Für Bauwerkverträge nach § 632a BGB ist deshalb stets zu prüfen, ob die Abschlagszahlung nur eine vorläufige Zahlung auf den späteren Werklohn darstellt. Die bloße Entstehung eines Abschlagsanspruchs ist nicht mit einer Teilabnahme gleichzusetzen. fileciteturn7file0L23-L24

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 632a BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • GRUNDSATZ: GEWINNREALISIERUNG BEI WERKVERTRÄGEN

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon