§ 632a BGB
Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Für Bauwerkverträge nach § 632a BGB ist deshalb stets zu prüfen, ob die Abschlagszahlung nur eine vorläufige Zahlung auf den späteren Werklohn darstellt. Die bloße Entstehung eines Abschlagsanspruchs ist nicht mit einer Teilabnahme gleichzusetzen. fileciteturn7file0L23-L24
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Worum geht es?
§ 632a BGB steht in steuerstoff für Vorschrift im Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- GRUNDSATZ: GEWINNREALISIERUNG BEI WERKVERTRÄGEN
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