Gesetz

§ 398a AO

Vorschrift im Abgabenordnung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Ein Aktionsplan des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil und der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sieht vor, Steuer- und Finanzkriminalität in Deutschland künftig konsequenter zu bekämpfen. Dazu sollen beim Zoll neue Ermittlungsstrukturen entstehen. Geplant ist zudem, die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 398a AO abzuschaffen, weil diese falsche Anreize setze.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 398a AO steht in steuerstoff für Vorschrift im Abgabenordnung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergelds

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