Gesetz

§§ 280 ff. BGB

Vorschriften ab § 280 des Bürgerliches Gesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Haftungsgrundlagen Die Mandatsbeziehung ist regelmäßig ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter. Bei einer klar abgegrenzten Einzelleistung, etwa einem Gutachten oder einer einzelnen Steuererklärung, kann ein Werkvertrag vorliegen. Für Pflichtverletzungen gelten die allgemeinen Haftungsregeln der §§ 280 ff. BGB. Spezielle Haftungsvorschriften für den Einsatz von KI bestehen nicht.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 280 ff. BGB steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 280 des Bürgerliches Gesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Künstliche Intelligenz kann Steuerberater bei Recherchen, Berechnungen, Steuererklärungen, Gutachten und der Formulierung von Schreiben unterstützen. Die fachliche Verantwortung verbleibt jedoch vollständig beim Berufsangehörigen.

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