§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG
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Gesetzeswortlaut
§ 2 EStG · Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
Absatz 1 · Satz 1
Der Einkommensteuer unterliegen 1.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · EStG – zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
§ 8 EStG regelt, was als Einnahme gilt und wie Geldleistungen, Sachbezüge, Dienstwagen, Mahlzeiten, Gutscheine, Personalrabatte und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Leistungen zu bewerten sind.
Worum geht es?
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- § 8 EStG bestimmt, welche Vorteile als steuerpflichtige Einnahmen gelten und wie sie bewertet werden.
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