Fundstelle

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Gesetzeswortlaut

§ 2 EStG · Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

amtlicher Text

Absatz 1 · Satz 1

Der Einkommensteuer unterliegen 1.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · EStG – zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

§ 8 EStG regelt, was als Einnahme gilt und wie Geldleistungen, Sachbezüge, Dienstwagen, Mahlzeiten, Gutscheine, Personalrabatte und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Leistungen zu bewerten sind.

Worum geht es?

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 8 EStG bestimmt, welche Vorteile als steuerpflichtige Einnahmen gelten und wie sie bewertet werden.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon