§§ 182 ff. BewG
Vorschriften ab § 182 des Bewertungsgesetz
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Grundbesitzbewertung · mittel
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
§§ 182 ff. BewG steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 182 des Bewertungsgesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Welche Verfahren gehören zu den typischen Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke nach dem BewG?
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