Gesetz

§§ 182 ff. BewG

Vorschriften ab § 182 des Bewertungsgesetz

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Grundbesitzbewertung · mittel

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 182 ff. BewG steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 182 des Bewertungsgesetz und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Welche Verfahren gehören zu den typischen Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke nach dem BewG?

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