Fundstelle

§ 168 Abs. 1 Nr. 1b und 1c SGB VI

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Pauschalbeiträge bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen: Beitragssätze, Voraussetzungen, Sonderfälle, Mindestbeitrag und Abführung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§ 168 Abs. 1 Nr. 1b und 1c SGB VI steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • % des Arbeitsentgelts bei gewerblichen Arbeitgebern,

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