Gesetz

§§ 161 ff. HGB

Vorschriften ab § 161 des Handelsgesetzbuch

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist. Steuerlich bleibt sie grundsätzlich eine Personengesellschaft; die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 161 ff. HGB steht in steuerstoff für Vorschriften ab § 161 des Handelsgesetzbuch und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine GmbH & Co. KG ist keine GmbH, sondern eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH; die übrigen Gesellschafter sind regelmäßig Kommanditisten.

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