Fundstelle

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG

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Gesetzeswortlaut

§ 15 UStG · Vorsteuerabzug

amtlicher Text

Absatz 1 · Satz 1

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

- eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung nach §§ 14 und 14a UStG und - die tatsächliche Zahlung der Anzahlung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG.

Worum geht es?

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • die tatsächliche Zahlung der Anzahlung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG.
  • Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG. Allein der Erhalt einer Anzahlungsrechnung genügt daher noch nicht. Ebenso reicht eine Zahlung ohne ordnungsgemäße Rechnung grundsätzlich nicht aus.

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