Fundstelle

§ 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bleiben bei der Prüfung der Buchführungsgrenzen nach § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO außer Ansatz.

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Worum geht es?

§ 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bleiben bei der Prüfung der Buchführungsgrenzen nach § 141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO außer Ansatz.

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