Fundstelle

§§ 13b, 19 UStG

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Gesetzeswortlaut

§ 13b UStG · Leistungsempfänger als Steuerschuldner

amtlicher Text

Absatz 1

Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

Kleinunternehmer · schwer

Worum geht es?

§§ 13b, 19 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Welche Steuer kann einen Kleinunternehmer trotz Anwendung des § 19 UStG treffen?

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