§§ 13b, 19 UStG
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Gesetzeswortlaut
§ 13b UStG · Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Absatz 1
Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Kleinunternehmer · schwer
Worum geht es?
§§ 13b, 19 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Welche Steuer kann einen Kleinunternehmer trotz Anwendung des § 19 UStG treffen?
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