Fundstelle

§§ 105, 121, 122 und 161 HGB

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompakter Praxisüberblick zu Ansatz, Bewertung, Gewinnvereinnahmung, Vermögensauskehrungen und latenten Steuern nach HGB sowie IDW RS FAB 18.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

§§ 105, 121, 122 und 161 HGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Anteile an Personengesellschaften werden beim Gesellschafter regelmäßig im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, insbesondere als

Passende Wissensbeiträge

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