§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; Abschn. 1.6 UStAE
Steuerbare Umsätze (Abs. 1, Nr. 1) — Umsatzsteuergesetz · Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Gesetzeswortlaut
§ 1 UStG · Steuerbare Umsätze
Absatz 1
Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt; 2. (weggefallen) 3. (weggefallen) 4. die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer); 5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · UStG – zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
Steuerstoff-Erklärung
Rechtsgrundlage § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; Abschn. 1.6 UStAE
Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Wann liegt bei einer Leistung des Gesellschafters an seine Gesellschaft typischerweise ein steuerbarer Leistungsaustausch vor?
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