Fundstelle

§ 1 Abs. 1 bis 4 EStG

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Gesetzeswortlaut

§ 1 EStG · Steuerpflicht

amtlicher Text

Absatz 1

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Amtlicher Gesetzestext · Gesetze im Internet · EStG – zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)

Steuerstoff-Erklärung

Besteuerung von Arbeitslohn bei Auslandseinsätzen: Steuerpflicht, DBA, 183-Tage-Regel, Nachweise, Grenzgänger und Lohnsteuerabzug.

Worum geht es?

§ 1 Abs. 1 bis 4 EStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Arbeitslohn wird grundsätzlich dort besteuert, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Entscheidend ist der physische Arbeitsort, nicht der Sitz des Arbeitgebers oder das auszahlende Konto.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon