OLG München, Urteil vom 26.11.2025 – 15 U 2479/23
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ein Steuerberater muss im Lohnbuchhaltungsmandat den Sozialversicherungsstatus eines Geschäftsführers nicht eigenständig prüfen, bei Zweifeln aber auf das Risiko und weiteren Beratungsbedarf hinweisen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
OLG München, Urteil vom 26.11.2025 – 15 U 2479/23 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Ein Steuerberater ist im Rahmen eines reinen Lohnbuchhaltungsmandats grundsätzlich weder verpflichtet noch berechtigt, den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Geschäftsführers umfassend eigenständig zu prüfen oder hierzu abschließend zu beraten.
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