IFRS 3
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Eine Wertaufholung auf einen zuvor wertgeminderten Goodwill ist nach IFRS ausgeschlossen. Kurzfassung: Planmäßige Abschreibungen verteilen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen reagieren auf zusätzliche Wertverluste. Im Anlagevermögen gilt handelsrechtlich grundsätzlich das gemilderte, im Umlaufvermögen das strenge Niederstwertprinzip. Steuerlich bestimmen insbesondere §§ 6 und 7 EStG die AfA; nach IFRS ist IAS 36 für Wertminderungen und IFRS 3 für den Goodwill zentral.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Eine Wertaufholung auf einen zuvor wertgeminderten Goodwill ist nach IFRS ausgeschlossen.
- Die IFRS-Regelungen hierzu sind im Wesentlichen in IFRS 10 und IFRS 3 enthalten. Daneben sind IAS 28 und IFRS 11 für die Einbeziehung von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von Bedeutung sowie IFRS 12 für konzernspezifische Anhangangaben.
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