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IFRS 3

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Eine Wertaufholung auf einen zuvor wertgeminderten Goodwill ist nach IFRS ausgeschlossen. Kurzfassung: Planmäßige Abschreibungen verteilen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen reagieren auf zusätzliche Wertverluste. Im Anlagevermögen gilt handelsrechtlich grundsätzlich das gemilderte, im Umlaufvermögen das strenge Niederstwertprinzip. Steuerlich bestimmen insbesondere §§ 6 und 7 EStG die AfA; nach IFRS ist IAS 36 für Wertminderungen und IFRS 3 für den Goodwill zentral.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

IFRS 3 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Eine Wertaufholung auf einen zuvor wertgeminderten Goodwill ist nach IFRS ausgeschlossen.

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