Verwaltung

H 4.7 EStH

Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft können neben dem Gesamthandsvermögen auch Wirtschaftsgüter und Schulden eines Gesellschafters gehören. Der Beitrag erklärt Mitunternehmereigenschaft, Sonderbetriebsvermögen I und II sowie Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben anhand praxisnaher Fälle.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

H 4.7 EStH steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Mitunternehmer ist, wer Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Beide Merkmale müssen im Gesamtbild vorliegen, können aber unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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