Verwaltung

H 16.2 EStH

Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

H 16.2 EStH steht in steuerstoff für Einkommensteuer-Hinweise (amtliches Handbuch) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Das Rechtsinstitut ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die BFH-Rechtsprechung entwickelt. Verwaltungsgrundsätze finden sich insbesondere in R 15.7 EStR sowie H 15.7 und H 16.2 EStH.

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