Verwaltung

ErbStH 2019

Erbschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch), Abschnitt/Hinweis 2019

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

**BFH, Urteil vom 15.05.2024 – II R 12/21** **Veröffentlicht am 05.09.2024** **Rechtsgrundlagen:** Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum und selbstgenutztes Familienheim; Hinweis auf H E 13a.11 ErbStH 2019 Ein Begünstigungstransfer zwischen Miterben setzt voraus, dass die Übertragung begünstigter Vermögenswerte **im Rahmen der Nachlassteilung** erfolgt. Das kann auch bei einer Teilung **mehr als sechs Monate nach dem Erbfall** gegeben sein (entgegen H E 13a.11 ErbStH 2019). Keine Begünstigung besteht nach der mitgeteilten Entscheidung, wenn die Erbengemeinschaft den Nachlass zunächst bewusst ungeteilt lässt und erst aufgrund **neuer Willensbildung** begünstigtes gegen nicht begünstigtes Vermögen überträgt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

ErbStH 2019 steht in steuerstoff für Erbschaftsteuer-Hinweise (amtliches Handbuch), Abschnitt/Hinweis 2019 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Rechtsgrundlagen:** Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen, vermieteten Wohnraum und selbstgenutztes Familienheim; Hinweis auf H E 13a.11 ErbStH 2019

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