BMF-Schreiben zum Vordruckmuster 2025 vom 20.02.2025
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisüberblick zur elektronischen Erstellung, Übermittlung, Berichtigung und Stornierung der Lohnsteuerbescheinigung sowie zu den wichtigsten Bescheinigungsfeldern.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BMF-Schreiben zum Vordruckmuster 2025 vom 20.02.2025 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Übermittlung muss grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres erfolgen.
Passende Wissensbeiträge
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